Mittwoch, 14. Mai 2008

AGB als Trennungsgrund?

StudiVZ liegt im Trend. Die drei Plattformen StudiVZ, SchülerVZ und meinVZ, die neue Plattform für Berufstätige, verzeichnen derzeit geschätzte neun Millionen Mitglieder. Auch die umstrittenen AGB Änderungen der Internet Community StudiVZ hat diesen Erfolg nicht brechen können. StudiVZ und SchülerVZ stehen ganz oben auf der Liste internationaler Webangebote, in Deutschland sind sie sogar die meistbesuchten.
Zu dem kurzen Einbruch aufgrund geänderter AGB Bedingungen meint der Geschäftsführer, Michael Brehm, kurzerhand „Wir haben in der Vergangenheit viele Fehler gemacht“. Fehler passieren wie man weiß und so steigt die Anzahl der täglichen Neuregistrierungen wiederum auf satte 20.000. Der Verkauf an den Holzbrinck Verlag habe dabei die wesentliche Professionalisierung im Management gebracht, so Brehm.

Besonders kritisiert wurde mit der AGB-Änderung die personalisierte Werbung auf den verschiedenen Plattformen. Brehm rechtfertigt diese mit der Zusage niemals persönliche Daten an Dritte weiterzugeben. Dies sei nicht im Firmeninteresse. Wohl möglich ist aber eine demographisch definierte Zielgruppensegmentierung zu Werbezwecken. So könnte man zum Beispiel gezielt männliche Jugendliche zwischen 20 und 23 Jahren bewerben. Diese können dann nach Studienort und Richtung weiter segmentiert werden. „Diese Form der Codierung lässt keine Rückschlüsse auf persönliche Angaben zu“, so Brehm. Trotz der allgemeinen Aufregung und der zunächst demonstrativen Ablehnung der neuen AGB, stimmten schließlich doch 90% der User zu.

Als Kommentar muss ich hierzu einfach anführen: Wurden wir denn ernsthaft gefragt? Ich kann mich als eine typische mit-der-Masse-schwimmende-StudiVZ-Anhängerin zumindest nicht so recht daran erinnern... aber mal ehrlich: Hätte ich sie durchgelesen? Ich bin mir nicht sicher... AGB, das klingt heute schon so vertraut, wie die Frage nach der Lieblingsfarbe oder ob man einverstanden mit dem DU Wort sei. AGB begegnen uns überall, klar wir sollten sie lesen... aber wer hat denn noch die Geduld bei jeder zweiten Internetaktion die AGB sorgfältig durchzuforsten.

Interessant klingt auch das Gegenargument zu der Kritik an der allgemeinen Durchsichtigkeit und dem leichten Umgang mit den Daten Dritter. Folgt man denn zum Beispiel Jan-Henrik Schmidt, wissenschaftlicher Referent an der Universität Hamburg, solle man nämlich auf das Verantwortungsgefühl des Einzelnen vertrauen und ein Bewusstsein für Privatsphäre schaffen, denn „Dem Nachbarn schaue man schließlich auch nicht durchs offene Fenster in die Wohnung“.
Naja, ich würde mal sagen der Mensch an sich ist sicherlich nicht zu vereinheitlichen... und es mag wohl Menschen geben, die ihren Blick immer in die andere Richtung wenden. Aber mal ehrlich: Wissensdrang ist doch auch eine Form von Neugierde. Und wer hat denn nicht schon mal den einen oder anderen Namen gegoogelt und sich wie Sherlock Holmes gefühlt auf Enddeckungsreise in neue Dimensionen.
Neugierde ist menschlich. Dass sie den einen Menschen mehr antreibt als den anderen, ist natürlich, aber sie ganz zu ignorieren -in der Annahme einer moralischen Besinnung auf sich selbst- entspräche dann doch nicht so ganz einer realistischen Weltanschauung. Und übrigens: immer wegzuschauen ist erfahrungsgemäß auch keine Lösung...
Also bleibt noch die Lösung: Wohl bedacht seien Informationen jeglicher Art, die man preiszugeben beabsichtigt :-)

Kleine Anmerkung: Ich gehe hier bewusst auf private Personen ein und beziehe weder Headhunter noch Firmen mit ein, die Kundeninteressen aufgrund zwielichtiger Interessen ausforschen. Diese Form der "Neugierde" ist nicht zu rechtfertigen.

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