Portables Schlupfloch!
TV-fähige Handy-Besitzer müssen GIS Gebühr zahlen? Mit diesem Graubereich beschäftigte sich unlängst die GIS. Etwas absurd klingt das ja schon... die Begründung allerdings erweckt zunehmend Interesse. So präzisiert Herr Denk die Sachlage folgendermaßen: Portable Dinge wie eben Handys fallen im Gegensatz zu „fix installierten Geräten“ nicht unter die Rundfunkgebühr... Gesetz dem Fall man hat weder Fernseher noch Radio gemeldet, versteht sich. Also mal im Klartext, hat man kein fixes TV-Standgerät und besitzt keinen Radio, dann zahlt man auch keine GIS. Klingt logisch... zumindest fast.
Wir versuchen ein Beispiel hierzu: Susi ist Nicht-Besitzer eines Radios und ihr Fernseher hat schon seit geraumer Zeit den Geist aufgegeben. Will sie sich einen Film anschauen oder etwa ein wenig Musik lauschen, dann führt sie ihr Weg womöglich nicht direkt zur Nachbarin. Sie könnte auch ganz einfach zu ihrem Schreibtisch gehen und sich ihren –durchaus portablen (denn das ist der Sinn davon)- Laptop schnappen und sich mittels Live-Stream oder TV-Karte einen gemütlichen Abend machen. Klingt nachvollziehbar. Und von einem Standgerät kann bei einem Laptop ja wohl kaum die Rede sein. Meist verharrt dieser nicht einmal in den eigenen vier Wänden immer am gleichen Platz. Das ist ja auch der Sinn von diesem Gerät: Portabel zu sein. Und wenn die GIS dann meint sie würde in der Praxis keine Leute einstellen, die Privathaushalte nach TV-fähigen Handys durchsucht, so erscheint mir ein Laptop ebenso in diesen Bereich zu fallen..
Tja, es scheint sich ein mobiles Schlupfloch gefunden zu haben ...zumindest theoretisch.
Wir versuchen ein Beispiel hierzu: Susi ist Nicht-Besitzer eines Radios und ihr Fernseher hat schon seit geraumer Zeit den Geist aufgegeben. Will sie sich einen Film anschauen oder etwa ein wenig Musik lauschen, dann führt sie ihr Weg womöglich nicht direkt zur Nachbarin. Sie könnte auch ganz einfach zu ihrem Schreibtisch gehen und sich ihren –durchaus portablen (denn das ist der Sinn davon)- Laptop schnappen und sich mittels Live-Stream oder TV-Karte einen gemütlichen Abend machen. Klingt nachvollziehbar. Und von einem Standgerät kann bei einem Laptop ja wohl kaum die Rede sein. Meist verharrt dieser nicht einmal in den eigenen vier Wänden immer am gleichen Platz. Das ist ja auch der Sinn von diesem Gerät: Portabel zu sein. Und wenn die GIS dann meint sie würde in der Praxis keine Leute einstellen, die Privathaushalte nach TV-fähigen Handys durchsucht, so erscheint mir ein Laptop ebenso in diesen Bereich zu fallen..
Tja, es scheint sich ein mobiles Schlupfloch gefunden zu haben ...zumindest theoretisch.
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